Rechtsfolgen der Ehe

Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Eheschließung?

Ich muss hier vorweg betonen, dass ich kein Jurist bin und dieses keine Rechtsberatung darstellt!
Bezüglich der Vermögen oder Schulden der Ehepartner ergeben sich aufgrund der Heirat keine Verschiebungen. Jeder behält das, was er vor der Eheschließung bereits hatte. Wenn nicht anderes vereinbart (Ehevertrag) bilden die Ehepartner automatisch den gesetzlichen Güterstand, die Zugewinngemeinschaft. Diese regelt bei einer Scheidung, dass der Vermögenszuwachs ausgeglichen wird. Gleichzeitig wird durch sie festgelegt, dass bei großen (Vermögens-)Geschäften des einen Ehepartners der andere seine Zustimmung geben muss. Wenn Sie einen Ehevertrag abschließen wollen, so können Sie über das Internet und verschiedenen Portale dort einen geeigneten Fachanwalt bzw. eine geeignete Fachanwältin finden.

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Ehename

Die Namensgestaltung ändert sich mit der Eheschließung. Die Ehegatten müssen vorher eine Entscheidung treffen. Und zwar können sie ihre vorherigen Namen behalten oder auch einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Der Partner, der seinen eigenen Namen bei dieser Wahl nicht durchsetzt, darf diesen aber als sogenannten Begleitnamen voranstellen oder anfügen. Es gibt verschiedene Gründe, die für und auch gegen eine Namensänderung sprechen. Sie sollten das ausdiskutieren. Sicherlich ist es heute aber schon sehr viel "normaler", dass Ehepartner unterschiedliche Namen haben.

Kinder

Bei einem Kind, das in einer Ehe geboren wird, gilt der Ehemann immer automatisch rechtlich als Vater egal ob er es biologisch ist oder nicht. Das Sorgerecht liegt gemeinschaftlich beim Ehepaar, den Eltern. Besonderheiten gibt es bei gemeinsamen Kindern aus der Zeit vor der Ehe.
Als Geburtsnamen erhält das Kind den Ehenamen der Eltern. Falls beide Eltern ihren Namen behalten haben, so können Sie frei entscheiden, welchen Namen das Kind bekommen soll.

Rente

Zuerst einmal hat jeder Ehepartner ein Anrecht auf die von ihm erworbene Rente. Allerdings gibt es bei einem Todesfall unter Umständen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.

Erbe

Der Ehepartner ist der gesetzliche Erbe. Die genaue Erbquote hängt aber davon ab, ob der Ehepartner noch Kinder und/oder andere Verwandte hinterlässt. Daneben ist auch wichtig, in welchem Güterstand die Ehepartner leben.
Ehegatten können gemeinschaftlich ein Testament erstellen. Häufig beruht dieses auf dem sogenannten Berliner Testament, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben des Letztversterbenden.

Das war ein erster und sehr knapper Überblick über verschiedene Rechtsfolgen einer Ehe. Wenn Sie sich genauer informieren wollen, so empfehle ich Ihnen einen Anwalt oder eine Anwältin zu konsultieren. Eine Unterstützung bei der Suche können Sie über den Deutschen Anwaltsverein (dort Anwalt oder Anwältin finden) bekommen.



"Die Ehe ist die einzige wirkliche Leibeigenschaft, die das Gesetz kennt." - Verfasser unbekannt

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